Krankenversicherung für Einwanderer in der Schweiz
Nach dem Zuzug bleiben drei Monate, um die Grundversicherung zu regeln. Automatisch versichert wird niemand – die Anmeldung ist deine Aufgabe.
Kurzüberblick
Das Wichtigste vor dem Vergleich
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert drei Monaten selbst bei einer Krankenkasse anmelden. Wird die Frist eingehalten, gilt der Schutz rückwirkend ab dem ersten Tag.
- Die Frist läuft drei Monate ab Wohnsitznahme. Danach gilt der Vertrag rückwirkend – und die Prämien ebenso.
- Jede Person braucht einen eigenen Vertrag, auch Kinder und Neugeborene.
- Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich identisch. Unterschiedlich sind nur Prämie, Modell und Franchise.
Die Dreimonatsfrist nach dem Zuzug
Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten bei einer Krankenkasse anmelden. Anders als in vielen anderen Ländern läuft das nicht automatisch über den Arbeitgeber oder die Gemeinde – die Anmeldung ist deine Aufgabe, und die Kasse wählst du frei.
Hältst du die Frist ein, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme. Eine Behandlung aus der Zwischenzeit ist damit gedeckt; die Rechnung reichst du nach Abschluss bei deiner Kasse ein. Rückwirkend geschuldet sind allerdings auch die Prämien – wer erst im dritten Monat abschliesst, zahlt trotzdem ab dem ersten Tag.
Wer die Frist ohne entschuldbaren Grund verstreichen lässt, ist erst ab dem Beitritt gedeckt und zahlt zusätzlich einen Prämienzuschlag. Wer sich gar nicht meldet, wird von der kantonalen Behörde einer Kasse zugewiesen – dann entscheidest du weder über die Kasse noch über Modell und Franchise.
Was du vor dem Vergleich entscheidest
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse dieselben. Unterschiedlich ist nur der Preis – und der hängt an drei Grössen:
Das Modell: Es bestimmt, an wen du dich zuerst wendest. Das Standardmodell lässt dir die freie Arztwahl. Hausarzt-, HMO- und Telemedizin-Modelle geben eine erste Anlaufstelle vor und sind dafür günstiger.
Die Franchise: Der Betrag, den du pro Jahr selbst trägst, bevor die Kasse zahlt. Für Erwachsene liegt sie zwischen CHF 300 und CHF 2'500, für Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Eine hohe Franchise senkt die Prämie und erhöht das, was du im Krankheitsfall selbst zahlst.
Der Wohnort: Keine Wahl, aber der stärkste Hebel. Die Prämien werden pro Kanton und Prämienregion berechnet und unterscheiden sich innerhalb der Schweiz deutlich.
Jede Person im Haushalt braucht einen eigenen Vertrag, auch Kinder und Neugeborene. Die Verträge müssen nicht bei derselben Kasse liegen. Reichen die Prämien über dein Budget hinaus, kannst du beim Kanton eine Prämienverbilligung beantragen – zuständig und unterschiedlich geregelt ist das je Kanton.
Sonderfälle: Befreiung von der Versicherungspflicht
Nicht jede Person, die in die Schweiz zieht, muss sich hier versichern. Eine Befreiung ist unter anderem für Entsandte möglich, die während eines befristeten Einsatzes im Herkunftsland versichert bleiben, für Studierende mit gleichwertiger Deckung und für bestimmte Rentnerinnen und Rentner aus dem EU- und EFTA-Raum.
Die Befreiung gilt nie automatisch: Du musst sie bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragen, in der Regel ebenfalls innert drei Monaten. Solange kein Entscheid vorliegt, läuft die Frist weiter – warte mit dem Vergleich deshalb nicht auf die Antwort.
Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland wohnt, fällt unter eigene Regeln. Die stehen im Beitrag zu Grenzgängern.
FAQ
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist verpasse?
Der Schutz beginnt dann erst mit dem Beitritt statt rückwirkend, und es kommt ein Prämienzuschlag dazu, sofern kein entschuldbarer Grund vorliegt. Wer sich gar nicht versichert, wird vom Kanton einer Kasse zugewiesen.
Bin ich zwischen Einreise und Vertragsabschluss ohne Schutz?
Nein, sofern du die Frist einhältst: Der Vertrag gilt rückwirkend ab der Wohnsitznahme. Rechnungen aus dieser Zeit reichst du nach dem Abschluss bei deiner Kasse ein.
Kann ich meine Versicherung aus dem Herkunftsland behalten?
Nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen und nur mit einer bewilligten Befreiung der kantonalen Behörde. Ohne diese Bewilligung ersetzt eine ausländische Police die Schweizer Grundversicherung nicht.
Braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag?
Ja. Auch Kinder und Neugeborene werden einzeln versichert. Die Verträge können bei verschiedenen Kassen liegen; für Kinder gelten eigene Franchisestufen und tiefere Prämien.

