Zusatzkrankenversicherung wechseln Schweiz – Fristen & 5 Schritte


Zusatzkrankenversicherung wechseln Schweiz – Fristen & 5 Schritte

Zusatzkrankenversicherung wechseln in der Schweiz

Zusatzkrankenversicherung wechseln Schweiz solltest du erst, wenn du die schriftliche Zusage des neuen Versicherers hast. Kündigst du zuerst und wirst danach abgelehnt, verlierst du deine Extra­leistungen für Zahnarzt, Halbprivat-Zimmer oder Behandlungen im Ausland. Dieser Leitfaden erklärt jede Frist, nennt alle VVG-Regeln und liefert einen klaren Fünf-Schritte-Plan, damit du deine Zusatzkrankenversicherung wechseln kannst und trotzdem lückenlos geschützt bleibst.

Schnellanleitung: Zusatzkrankenversicherung wechseln Schweiz

1. Warum nicht zuerst kündigen?

Deine aktuelle Police bietet dir wertvolle Zusatz­leistungen. Sobald dein Kündigungs­schreiben eingeht, enden diese Leistungen am 31. Dezember. Lehnt der neue Versicherer dich danach ab, startest du das neue Jahr ohne Zusatzschutz – und eine frühere Ablehnung erschwert jede künftige Bewerbung.

Fazit: Erst Zusage einholen, dann die alte Zusatz­versicherung kündigen.

2. So funktioniert das Schweizer Gesundheitssystem

  1. Obligatorische Grundversicherung (KVG / LAMal) – gesetzlich definierte Leistungen, Aufnahme­pflicht für alle.
  2. Zusatzkrankenversicherung – freiwilliger, privatrechtlicher Vertrag. Jede Kasse legt Prämien, Fragebogen und Deckung selbst fest (Privat-Zimmer, Brillen, weltweiter Schutz). Vergleiche mehrere Angebote; der Preis ist nur ein Kriterium.

Für die Grundversicherung gilt Annahme­pflicht, für die Zusatzversicherung nicht. Darum immer erst neu abschliessen, dann alt kündigen.

3. Kündigungsfristen & Vertragsregeln

  1. Drei Monate Frist. Die meisten Policen erneuern am 31. Dezember, daher muss dein Einschreiben spätestens am 30. September eintreffen.
  2. Ausstieg aus Mehrjahresverträgen. Art. 35a VVG erlaubt die Kündigung nach dem 3. Versicherungsjahr, sofern die Drei-Monats-Frist eingehalten wird.
  3. Schriftform. Handschriftliche Unterschrift und Einschreiben; eine E-Mail ist nicht rechts­sicher.

Gesetzestext: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).

4. Ordentliche vs. ausserordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung: Vertrag endet regulär am 31. Dezember, Brief muss bis 30. September eingehen.

Ausserordentliche Kündigung – mögliche Gründe:

  • Prämien­erhöhung unter dem Jahr – 30 Tage Kündigungsrecht ab Erhalt des Schreibens.
  • Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Abmelde­bestätigung einreichen, Police endet am Umzugs­datum.
  • Rückerstattung erhalten (z. B. Physio) – viele Verträge erlauben Kündigung binnen 30 Tagen nach Mitteilung.

5. Fünf unverzichtbare Schritte

  1. Nexin kontaktieren und gratis Vergleich sichern.
  2. Police wählen & Antrag ausfüllen. Fragebogen ehrlich beantworten.
  3. Zusage abwarten. Startdatum, Prämie und Ausschlüsse prüfen.
  4. Kündigung senden. Einschreiben, ideal Mitte September.
  5. Dokumente aufbewahren. Zusage + Kündigung sichern lückenlosen Schutz.

Tipp: Willkommensrabatte locken, aber lange Laufzeiten binden – Leistungen genau prüfen.

6. Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich meine Zusatzkrankenversicherung jedes Jahr wechseln?

Ja – bei Jahresverträgen mit drei Monaten Kündigungsfrist. Läuft deine Police länger (z. B. fünf Jahre), darfst du nach dem dritten Versicherungs­jahr zum 31. Dezember kündigen, wenn dein Schreiben spätestens am 30. September eingeht.

Hat ein HMO-Modell in der Grundversicherung Einfluss auf den Wechsel?

Nein. Grund- und Zusatzversicherung sind zwei getrennte Verträge. Dein Modell (HMO, Telmed, Hausarzt) in der KVG-Grundversicherung ändert nichts an den Kündigungs­bedingungen der Zusatzversicherung.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

In den meisten Fällen nicht. Die Versicherer verlangen eine hand­schriftlich unterzeichnete Kündigung per Einschreiben, weil nur so das Zustell­datum rechtlich belegbar ist. Eine E-Mail genügt nicht.

Was mache ich, wenn der neue Versicherer Ausschlüsse hinzufügt?

Du kannst das Angebot ablehnen und bei deiner aktuellen Police bleiben. Darum kündigst du die alte Zusatzversicherung erst, wenn du die schriftliche Zusage des neuen Versicherers geprüft und akzeptiert hast.

Kernaussage: Erst neue Zusatzpolice abschliessen, dann fristgerecht per Einschreiben kündigen. So gelingt der Wechsel deiner Zusatzkrankenversicherung Schweiz ohne Risiken. Für unabhängigen Rat Nexin kontaktieren – kostenlos und neutral.