Krankenversicherung kündigen und wechseln – Alle wichtigen Fristen

Krankenkasse kündigen in der Schweiz kann zunächst überwältigend wirken – doch mit klaren Fristen und dem richtigen Vorgehen gelingt der Wechsel reibungslos. In diesem Leitfaden erfährst du alles Wichtige zum Kündigen deiner Krankenkasse sowie zum Wechsel deiner Grundversicherung (KVG/LAMal) oder Zusatzversicherung (VVG) – inklusive Fristen, Schritte und Tipps zur Vermeidung von Versicherungslücken.

1. Fristen zum Kündigen oder Wechseln

In der Schweiz gelten unterschiedliche Regelungen zum Kündigen der Krankenkasse, je nachdem, ob es sich um die Grundversicherung (KVG/LAMal) oder eine Zusatzversicherung (VVG) handelt. Hier findest du die wichtigsten Kündigungsfristen und Sonderrechte im Überblick.

Grundversicherung (KVG/LAMal)

Bei der KVG/LAMal gibt es zwei Hauptkündigungstermine:

  • 30. November – Reguläre Kündigungsfrist. Deine Kündigung muss bis spätestens an diesem Datum beim Versicherer eingetroffen sein, damit sie zum 1. Januar des Folgejahres wirksam wird. Spätere Posteingänge verlängern das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr.
  • 31. März – Gilt nur bei der Standard-Franchise (CHF 300 Erwachsene / CHF 0 Kinder). Dann kann die Grundversicherung zum 1. Juli gekündigt werden. In deiner Kündigung solltest du diesen Modellstatus explizit erwähnen.

Sonderkündigungsrecht: Wenn deine Krankenkasse während des Jahres die Prämien erhöht (z. B. auf Anweisung des Bundesamts für Gesundheit), muss sie dich mindestens zwei Monate vorher informieren. Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung hast du einen Monat Zeit zur Kündigung – auch außerhalb der regulären Fristen.

Zusatzversicherung (VVG)

Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind unterschiedlich und hängen vom Versicherer und den Vertragsbedingungen ab. In der Regel muss die Kündigung drei Monate vor Jahresende beim Versicherer eintreffen, also bis spätestens 30. September für eine Beendigung zum 31. Dezember. Prüfe unbedingt deinen Vertrag – manche Policen haben abweichende Fristen.

Kunde unterschreibt einen Versicherungsvertrag während einer Beratung.
Ein Versicherungsberater begleitet einen Kunden beim Abschluss einer neuen Versicherungspolice.

2. Krankenkasse kündigen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

So kündigst du deine Krankenkasse – ob Grund- oder Zusatzversicherung – korrekt und ohne Versicherungslücke:

2.1 Angebote vergleichen

Bevor du deine Krankenkasse kündigst, vergleiche Tarife mit unserem Schweizer Krankenkassenvergleich. Achte auf Prämien, Franchise und Modell (Standard, HMO, Telmed). Bei der Grundversicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

2.2 Neue Versicherung abschließen

Bei der Grundversicherung besteht Annahmepflicht – du kannst also direkt wechseln. Bei Zusatzversicherungen musst du jedoch den Gesundheitsfragebogen ausfüllen und die schriftliche Bestätigung abwarten, bevor du kündigst – sonst riskierst du eine Versicherungslücke.

2.3 Kündigung versenden

  • Klarer Brief: Gib Namen, Policennummer, zu versichernde Person (falls abweichend) und das gewünschte Kündigungsdatum an.
  • Per Einschreiben senden: Entscheidend ist das Eingangsdatum – nicht das Versanddatum. Einschreiben bietet einen Zustellnachweis.
  • Bestätigung anfordern: Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
  • Feiertage/Wochenende beachten: Fällt die Frist (z. B. 30. November) auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss der Brief spätestens am letzten Werktag davor ankommen.

Nach Bestätigung endet deine alte Police automatisch zum angegebenen Datum, und die neue Versicherung tritt nahtlos in Kraft. Kündige niemals, bevor Schritt 2.2 abgeschlossen ist!

2.4 Start der neuen Versicherung bestätigen

Dein neuer Versicherer informiert normalerweise die alte Versicherung. Du solltest zusätzlich eine schriftliche Bestätigung mit Startdatum erhalten. Prüfe, ob dieses Datum exakt mit dem Kündigungsdatum übereinstimmt, um Lücken zu vermeiden.

3. Tipps für einen reibungslosen Wechsel

  • Früh beginnen: Starte mindestens zwei Monate vor dem Kündigungstermin mit dem Vergleich.
  • Franchise clever wählen: Eine höhere Franchise (z. B. CHF 2’500) senkt Prämien – sinnvoll, wenn du selten zum Arzt gehst. Bei regelmäßigen Behandlungen lohnt sich eher eine niedrige Franchise.
  • Wartefristen beachten: Zusatzversicherungen wie Zahn oder Privatstation können Wartezeiten haben. Kündige erst, wenn du schriftlich akzeptiert wurdest.
  • Nachweise aufbewahren: Hebe E-Mails, Screenshots und Briefe auf – das spart Ärger bei Unstimmigkeiten.
  • Nur was nötig ist kündigen: Du kannst nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Gib in deiner Kündigung genau an, welche Teile betroffen sind.

4. Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich direkt zur günstigsten Kasse wechseln?

Ja – aber achte auf Franchise und Modell (z. B. HMO, Telmed). Günstige Prämien bedeuten manchmal Einschränkungen bei Arztwahl oder höhere Selbstbeteiligung.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Ein Wechsel ist erst zum nächsten Kündigungstermin möglich.

Kann ich wegen Umzug kündigen?

Ein Kantonswechsel ist kein Sonderkündigungsgrund bei der Grundversicherung. Bei einigen Zusatzversicherungen kann ein Umzug eine frühere Kündigung erlauben – prüfe die Vertragsbedingungen.

Kann ich bei Jobwechsel kündigen?

Nein – ein Jobwechsel ändert nichts an den regulären Kündigungsfristen. Nur eine Prämienerhöhung während des Jahres erlaubt eine Sonderkündigung.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein – es fallen keine direkten Gebühren an. Du zahlst lediglich die Prämien an den neuen Versicherer. Eventuell entstehen minimale Verwaltungskosten beim Modellwechsel.

Weitere Informationen findest du beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder kontaktiere unser Team für persönliche Unterstützung.

Fazit: Die Kündigung oder der Wechsel deiner Krankenkasse in der Schweiz ist einfach, wenn du die genannten Fristen und Schritte einhältst. Beginne frühzeitig, verschicke deine Kündigung per Einschreiben und prüfe die neue Deckung vor Beendigung des alten Vertrags – so bleibt dein Versicherungsschutz nahtlos erhalten.